AKTUELLES
Elternbeitrag bei Schließtagen
Liebe Eltern,
da bezüglich kurzfristigen und vorübergehenden Schließungen immer öfter die Frage aufkommt, ob ein Teil des Kita-Beitrags erlassen werden kann, informieren wir Sie gerne über Folgendes:
- In unserer Ordnung der Tageseinrichtung unter 2.8 ist aufgeführt:
„Zusätzliche Schließungstage können sich für die Einrichtung oder einzelne Gruppen u. a. aus folgenden Anlässen ergeben:
Wegen Krankheit, behördlicher Anordnungen, Verpflichtungen zur Fortbildungen, innerbetrieblicher Anlässe, Fachkräftemangel, baulicher und betrieblicher Mängel.“
Ebenso ist unter 3.2 folgendes aufgeführt:
„Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung (Ziffer 2.8), bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu zahlen.“
Daher kann der Elternbeitrag für die Kita- und Hortgebühren für die o.g. Anlässe nicht erstattet werden, ebenso nicht für einzelne Tage!
Bei längeren Schließtagen, sowie während der Corona-Pandemie, etc. wird im Einzelfall entschieden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Elterninformation für Vorschulkinder
Für einige Kinder ist es bald soweit!
Das “Kindergartenleben“ neigt sich dem Ende zu und ein neuer, aufregender Lebensabschnitt steht bevor.
Diesbezüglich bitten wir Sie uns eine schriftliche Mitteilung über die Beendigung der Betreuung in der Kindertagesstätte zukommen zu lassen.
Hierfür dürfen Sie das Formular „Kündigung eines Kita-Platzes“ nehmen. Dieses finden Sie auf unserer Homepage oder erhalten Sie in Ihrer Einrichtung.
Bitte beachten Sie hier, dass in Gundelsheim 12 Monatsbeiträge veranlagt sind, d.h. der Monat August ist kostenpflichtig.
Die Kündigung des Kindergartenplatzes erfolgt somit zum 31.08.2022.
In Gemeinden in denen 11 Monatsbeiträge veranlagt sind, wird der Beitrag für den Monat August auf die restlichen Monate umgelegt.
Für den Einstieg in das Schulleben wünschen wir Ihren Kindern und Ihnen einen guten Start und viel Freude und Spaß beim Lernen.
Vereinbarung zur Fortsetzung des Betreuungsverhältnisses im Anschluss an die Betreuung in der Kleinkindgruppe
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind bereits mit unter 3 Jahren in einer Einrichtung der Stadt Gundelsheim betreut wurde,
müssen Sie mit dem 3. Geburtstag des Kindes die Vereinbarung zur Fortsetzung des Betreuungsverhältnisses im Anschluss an die Betreuung in der Kleinkindgruppe
Ihrer Einrichtung bereitstellen.
Die oben genannte Vereinbarung finden Sie in der Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Anhang 4),
die Ihnen bei der Aufnahme Ihres Kindes in der Einrichtung ausgehändigt wurde.
Ebenso möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ein Änderungsvertrag auszufüllen ist, wenn ein Kind zur häuslichen Gemeinschaft dazu kommt. Diesen erhalten Sie bei Frau Greis oder bei Ihrer Einrichtungsleitung.
Eine Beitragsanpassung zum Folgemonat kann nur nach Vorliegen der oben genannten Vereinbarung/Änderungsvertrags erfolgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Formulare und Gebührenübersicht
- Nähere Informationen können Sie gerne aus unserem Flyer (PDF-Datei) entnehmen.
- Die Neufestsetzung der aktuellen Kindergartenbeiträge ab dem 01.09.2021 finden Sie hier. (PDF-Datei)
- Falls Sie eine Änderung vornehmen möchten, dürfen Sie diesen Änderungantrag (PDF-Datei) nehmen.
- Falls Sie Ihren Kindergartenplatz kündigen (PDF-Datei) möchten.