AKTUELLES
Schließtage 2025
Die Schließtage für 2025 sind ab sofort online:
Neufestsetzung der Kindergarten- und Hortbeiträge 2024/2025 zum 01.09.2024
Liebe Eltern,
in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, den 24.04.2024 wurden die Neufestsetzungen der Kindergarten- und Hortgebühren zum 01.09.2024 für das Kita-Jahr 2024/2025 beschlossen.
Einen Änderungsbescheid über die Gebührenerhöhung werden die Eltern vor dem neuen Kita-Jahr erhalten.
Die neuen Kindergarten- und Hortgebühren können Sie hier einsehen. (PDF-Datei)
Pressemitteilung - Änderung der Gebühren zum neuen Kindergarten- und Schuljahr 2024/2025 und 2025/2026 (PDF-Datei)
Bitte beachten Sie: Sollten Sie für die Übernahme der Kita- bzw. Hortgebühren Leistungen vom Landratsamt bzw. Jobcenter beziehen, müssen Sie die Beitragsänderung auch dem entsprechenden Amt mitteilen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Elternbeitrag bei Schließtagen
Liebe Eltern,
da bezüglich kurzfristigen und vorübergehenden Schließungen immer öfter die Frage aufkommt, ob ein Teil des Kita-Beitrags erlassen werden kann, informieren wir Sie gerne über Folgendes:
- In unserer Ordnung der Tageseinrichtung unter 2.8 ist aufgeführt:
„Zusätzliche Schließungstage können sich für die Einrichtung oder einzelne Gruppen u. a. aus folgenden Anlässen ergeben:
Wegen Krankheit, behördlicher Anordnungen, Verpflichtungen zur Fortbildungen, innerbetrieblicher Anlässe, Fachkräftemangel, baulicher und betrieblicher Mängel.“
Ebenso ist unter 3.2 folgendes aufgeführt:
„Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung (Ziffer 2.8), bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu zahlen.“
Daher kann der Elternbeitrag für die Kita- und Hortgebühren für die o.g. Anlässe nicht erstattet werden, ebenso nicht für einzelne Tage!
Bei längeren Schließtagen, sowie während der Corona-Pandemie, etc. wird im Einzelfall entschieden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Vereinbarung zur Fortsetzung des Betreuungsverhältnisses im Anschluss an die Betreuung in der Kleinkindgruppe
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind bereits mit unter 3 Jahren in einer Einrichtung der Stadt Gundelsheim betreut wurde,
müssen Sie mit dem 3. Geburtstag des Kindes die Vereinbarung zur Fortsetzung des Betreuungsverhältnisses im Anschluss an die Betreuung in der Kleinkindgruppe
Ihrer Einrichtung bereitstellen.
Die oben genannte Vereinbarung finden Sie in der Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Anhang 4),
die Ihnen bei der Aufnahme Ihres Kindes in der Einrichtung ausgehändigt wurde.
Ebenso möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ein Änderungsvertrag auszufüllen ist, wenn ein Kind zur häuslichen Gemeinschaft dazu kommt. Diesen erhalten Sie bei Frau Greis oder bei Ihrer Einrichtungsleitung.
Eine Beitragsanpassung zum Folgemonat kann nur nach Vorliegen der oben genannten Vereinbarung/Änderungsvertrags erfolgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Formulare und Gebührenübersicht
- Nähere Informationen können Sie gerne aus unserem Flyer (PDF) (PDF-Datei) entnehmen.
- Die Neufestsetzung der aktuellen Kindergartenbeiträge zum 01.09.2024
finden Sie hier. (PDF-Datei) - Falls Sie eine Änderung vornehmen möchten, dürfen Sie diesen Änderungsantrag (PDF-Datei) nehmen.
- Falls Sie Ihren Kindergartenplatz kündigen (PDF-Datei) möchten.