Stadt Gundelsheim Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“
Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“,
Solarpark Ilgenberg, Gemarkung Höchstberg
- öffentliche Bekanntmachung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Gundelsheim hat am 24.09.2025 in öffentlicher Sitzung den
erneuten Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“
gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
und die Begründung, jeweils vom 09.09.2025.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Grundstücke mit den
Flurstücknummern 2803/2, 2803/3, 2803/4, 2803/5, 2803/7, 2803/8, 2803/9, 2803/10 sowie
2803/11. Maßgebend ist der nachfolgend dargestellten Abgrenzungsplan des Büro KMB:
Die ENERPARC AG beabsichtigt, in Gundelsheim (Gemarkung Höchstberg) einen Solarpark
für eine Photovoltaikfreiflächenanlage zu errichten. Die hierfür erforderlichen Flächen hat das
Unternehmen bereits gesichert. Ein Netzverknüpfungspunkt wurde beantragt. Die Planung
umfasst eine Fläche von ca. 8,6 ha. Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortsteils
Höchstberg. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und die Satzung der örtlichen
Bauvorschriften können jeweils in der Fassung vom 09.09.2025 in der Zeit vom
15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
auf der Homepage der Stadt Gundelsheim unter www.gundelsheim.de aufgerufen werden.
Zusätzlich können die Unterlagen während der üblichen Dienststunden bei der Stadt
Gundelsheim, Tiefenbacher Straße 16, 74831 Gundelsheim, Zimmer 008 eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie
die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Ebenfalls liegen folgende umweltbezogenen Informationen zur Verfügung:
• Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c, inklusive Umweltprüfung mit
integriertem Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung:
- Bewertung der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima,
Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
- Grünordnerischem Konzept
- Konfliktanalyse der Umweltauswirkungen
- Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung nach § 14 BNatSchG
- Maßnahmenkonzept
- Grünordnerischen Festsetzungen
- Bestands- und Konfliktplan sowie einem Maßnahmenplan zum Plangebiet
• Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Gesellschaft für Landschaftsökologie und
Umweltplanung GbR (02.02.2023)
- Artenschutzrechtliche Grundlagen
- Bestandserfassung
- Tabellarische Maßnahmenübersicht
• Natura 2000-Vorpüfung, Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung
GbR (25.09.2023)
- Lebensraumtypen und Lebensstätten
- Abschätzung möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und
Entwicklungsziele
- Gesamtfazit
- Formblätter
• Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept, Gesellschaft für Landschaftsökologie und
Umweltplanung GbR (11.02.2025)
- Nachgewiesene Artengruppen und entsprechende Maßnahmen
- Zeitplan
• Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung:
- Regierungspräsidium Stuttgart: Raumordnung, Kompetenzzentrum Energie,
Landwirtschaft, Landesamt für Denkmalpflege
- Regierungspräsidium Freiburg: Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe,
Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz
- Regionalverband Heilbronn-Franken
- Landratsamt Heilbronn: Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Bodenschutz,
Oberirdische Gewässer/Hochwasserschutz, Grundwasser, Abwasser,
Immissionsschutz und Gewerbe, Forst
- BUND, NABU, LNV
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mail-Adresse
Christin.Bergdolt@gundelsheim.de, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift, bei der Stadt Gundelsheim unter oben genannter Adresse, abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der
Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen können nur zu den farblich gekennzeichneten Änderungen abgegeben
werden. Im zeichnerischen Teil ergeben sich Änderungen durch die Anpassung der textlichen
Festsetzungen. An der Nordgrenze wurde das Pflanzgebot und die Baugrenze Richtung
Süden verschoben und ein Geh- und Fahrrecht wurde ergänzt. Ebenfalls wurde ein Geh- und
Fahrrecht entlang der Westgrenze ergänzt. Darüber hinaus wurde das Flurstück 2803/4 in den
Bebauungsplan integriert.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. (§ 4a Abs. 5 BauGB)
Gundelsheim, 11.12.2025
Heike Schokatz
Bürgermeisterin
Abwägung (PDF-Dokument, 405,27 KB, 12.12.2025)
artenschutzrechtliches Maßnahmekonzept (PDF-Dokument, 1,96 MB, 12.12.2025)
Bebauungsplan Entwurf (PDF-Dokument, 2,10 MB, 12.12.2025)
Begründung, Entwurf (PDF-Dokument, 987,78 KB, 12.12.2025)
Grünordnungsplan, Bestands- und Konfliktplan (PDF-Dokument, 1,36 MB, 12.12.2025)
Grünordnungsplan, Maßnahmeplan (PDF-Dokument, 1,45 MB, 12.12.2025)
Natura 2000-VP_Anlage (PDF-Dokument, 617,61 KB, 12.12.2025)
Natura 2000-VP_Formblatt (PDF-Dokument, 136,53 KB, 12.12.2025)
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 4,48 MB, 12.12.2025)
Stn-Geräusch (PDF-Dokument, 123,83 KB, 12.12.2025)
Stadt Gundelsheim Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik
Paralleländerung des Flächennutzungsplans 2038 zum Bebauungsplan
"Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“
- öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Gundelsheim hat am 24.09.2025 in öffentlicher Sitzung der Entwurf
der Paralleländerung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Sondergebiet
Energiegewinnung Photovoltaik“ mit Datum vom 09.09.2025 gebilligt und beschlossen, diese
nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets liegt auf der Gemarkung Höchstberg im
Gewann Ilgenberg. Er umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 2803/2, 2803/3,
2803/4, 2803/5, 2803/7, 2803/8, 2803/9, 2803/10 sowie 2803/11.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg. Der Planbereich ist im
folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Derzeit wird im Gewann Ilgenberg der Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung
Photovoltaik“ aufgestellt. Hierdurch soll ein Solarpark für eine Photovoltaikfreiflächenanlage
entstehen. Das Plangebiet der vorliegenden FNP-Änderung ist identisch mit dem
Geltungsbereich der genannten Bebauungsplanaufstellung.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für Landwirtschaft
dargestellt. Der Bebauungsplan ist demnach nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt,
weswegen eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich ist.
Gemäß der Abschichtungsregelung in § 2 Abs. 4 BauGB sollen Doppelprüfungen auf
verschiedenen Planungsebenen vermieden werden. Der Belange des Umweltschutzes
wurden gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a innerhalb des Bebauungsplanverfahrens
„Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“ durch eine Umweltprüfung berücksichtig.
Der Entwurf der Paralleländerung des Flächennutzungsplans 2038 zum „Sondergebiet
Energiegewinnung Photovoltaik“ kann in der Zeit vom
15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
auf der Homepage der Stadt Gundelsheim unter www.gundelsheim.de abgerufen werden.
Zusätzlich können die Unterlagen während der üblichen Dienststunden bei der
Stadtverwaltung Gundelsheim, Tiefenbacher Straße 16, 74831 Gundelsheim, Zimmer 08
eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie
die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Ebenfalls liegen folgende umweltbezogenen Informationen zur Verfügung:
• Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c, inklusive Umweltprüfung mit
integriertem Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung:
- Bewertung der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima,
Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
- Grünordnerischem Konzept
- Konfliktanalyse der Umweltauswirkungen
- Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung nach § 14 BNatSchG
- Maßnahmenkonzept
- Grünordnerischen Festsetzungen
- Bestands- und Konfliktplan sowie einem Maßnahmenplan zum Plangebiet
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mail-Adresse
Christin.Bergdolt@gundelsheim.de, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift, bei der Stadt Gundelsheim unter oben genannter Adresse, abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der
Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung
ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Gundelsheim, 11.12.2025
gez. Heike Schokatz
Bürgermeisterin
2767 Abwägung FNP_250909 (PDF-Dokument, 280,28 KB, 12.12.2025)
2767 FNP Begründung 250909 (PDF-Dokument, 763,73 KB, 12.12.2025)
2767 UB_GOP 250909 (PDF-Dokument, 1,62 MB, 12.12.2025)
2767_FNP Änderung_250909 (PDF-Dokument, 1,09 MB, 12.12.2025)
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Stadt Gundelsheim Stadtteil Höchstberg
Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Ob dem Dorf V“ mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften - Kenntnisnahme und Beschluss der Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB -Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO und § 4 GemO.
Der Gemeinderat der Stadt Gundelsheim hat in öffentlicher Sitzung am 22.10.2025 den Bebauungsplan „Ob
dem Dorf V“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Ob dem Dorf V“ zum Bebauungsplan in der
Fassung vom 01.10.2025 als Satzungen beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan „Ob dem Dorf V“ und die Satzung über
die örtlichen Bauvorschriften „Ob dem Dorf V“ zum Bebauungsplan in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3
BauGB und § 74 Abs. 7 LBO).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ob dem Dorf V“ befindet sich im nördlichen Bereich von Höchstberg,
einem Ortsteil der Stadt Gundelsheim. Die Stadt Gundelsheim liegt im Norden des Landkreises Heilbronn.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Im Osten bildet die Bernbrunner
Straße die Grenze. Im Süden bildet das bereits realisierte Wohngebiet „Ob dem Dorf IV“ die Grenze des
Geltungsbereichs und im Osten grenzen ebenfalls landwirtschaftliche Flächen sowie ein landwirtschaftlicher
Weg das Plangebiet ab.
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich die Flurstücksnummern 63 Bernbrunner Straße (teilweise), 1811
(teilweise), 1813/1 (teilweise), 1813/2 (teilweise), 1814 (teilweise), 1815 (teilweise), 1816/1 (teilweise), 1816/2
(teilweise), 1817 (teilweise), 1818 (teilweise), 1819 (teilweise), 1820 (teilweise), 1821 (teilweise), 1822 (teilweise),
1823 (teilweise), 1824 (teilweise), 1825/1 (teilweise), 1825/2 (teilweise), 1826 (teilweise), 1827 (teilweise),
1828, 1829, 1830, 1831, 1832, 1833, 1834, 1835, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1841, 1842, 1843, 1859,
1860, 1861, 1862, 1863, 1864, 1865, 1866, 1954 (teilweise), 1954/1 Krautweg (teilweise), 2055, 2056, 2057,
3438 sowie 3442. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der festgesetzte Geltungsbereich innerhalb des Planteils
zum Bebauungsplan in der Fassung vom 01.10.2025.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ob dem Dorf V“ ist zusätzlich im
nachstehend abgedruckten, maßstabslosen Abgrenzungsplan, erstellt von Studio Stadtlandschaften, Stuttgart,
dargestellt:
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom
01.10.2025. Es gilt die Begründung vom 01.10.2025.
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan „Ob dem Dorf V“ gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2025:
- Planteil in der Fassung vom 01.10.2025
- Textteil in der Fassung vom 01.10.2025
- Begründung in der Fassung vom 01.10.2025
- Beschlussvorschläge zu den Anregungen der Öffentlichkeit und den Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB
und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 01.10.2025
- Umweltbericht mit Grünordnungsplanung vom 01.10.2025
- Geruchsgutachten in der Fassung vom 25.11.2024
- Ingenieurgeologisches Flächengutachten vom 25.10.2023
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom 30.09.2022
- Untersuchung der Schallimmissionen in der Fassung vom 09.10.2023
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung, der Anlagen sowie der
Beschlussvorschläge zu den Anregungen der Öffentlichkeit und den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 10a BauGB werden ab 11.12.2025 im Rathaus, UG, Zimmer
008 während der Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Des weiteren sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Unterlagen des Bebauungsplans, der
örtlichen Bauvorschriften und der Begründung, der Anlagen sowie der Beschlussvorschläge zu den Anregungen
der Öffentlichkeit und den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus dem
Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung
gem. § 10a BauGB auf der Internetseite der Stadt Gundelsheim www.gundelsheim.de eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche
im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen
zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,
wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in
dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, bei der Stadt Gundelsheim gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der im § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2
BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
Mängel bezüglich des beschleunigten Verfahrens nach § 214 Abs. 2a BauGB oder aber nach § 214 Abs.
3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht gemäß §
215 Abs. 1 BauGB innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Gundelsheim
geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich
sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs
begründen soll, ist darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder aufgrund der GemO beim Erlass der vorstehend bekannt gemachten Satzungen wird nach § 4
Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
dieser Satzungen gegenüber der Stadt Gundelsheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister/die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat.
Stadt Gundelsheim, den 11.12.2025
Heike Schokatz
Bürgermeisterin
AN 1_Abwägungstabelle BP Ob dem Dorf V (PDF-Dokument, 186,72 KB, 11.12.2025)
AN 2_Planteil BP Ob dem Dorf V (PDF-Dokument, 4,01 MB, 11.12.2025)
AN 3_TEXTTEIL_BP_Ob dem Dorf V (PDF-Dokument, 352,38 KB, 11.12.2025)
AN 4_BEGRÜNDUNG_BP_Ob dem Dorf V (PDF-Dokument, 13,4 MB, 11.12.2025)
AN 5_Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung (PDF-Dokument, 8,12 MB, 11.12.2025)
AN 6_BP Ob dem Dorf V Geruchsgutachten (PDF-Dokument, 14,4 MB, 11.12.2025)
AN 7_BP Ob dem Dorf V Schalltechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 4,35 MB, 11.12.2025)
AN 8_BP Ob dem Dorf V Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 4,82 MB, 11.12.2025)
AN 9_BP Ob dem Dorf V Ingenieurgeologische Flächengutachten (PDF-Dokument, 3,27 MB, 11.12.2025)




