E-Rechnung beim Zentralen Rechnungseingang des Landes einreichen
Die Stadt Gundelsheim bietet Ihnen die Möglichkeit der Einreichung elektronischer Rechnungen an.
Dies bedeutet, dass Sie als Geschäftspartner Ihre Rechnung in einem definierten elektronischen Format einreichen können - die manuelle Papierrechnung entfällt in diesem Fall.
Damit dieser standardisierte Ablauf rechtssicher und komfortabel erfolgen kann, bedient sich die Stadt Gundelsheim dem Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg bei Service-BW. Dies bietet Ihnen als Rechnungssteller den Vorteil, dass Sie sich als Geschäftspartner weiterer Kommunen oder Behörden in Baden-Württemberg in einer gewohnten internetbasierten Umgebung bewegen und die Rechnung einreichen können.
Rechnungseingang über Service-BW
Für eine elektronische Rechnungsstellung an die Stadt Gundelsheim verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen.
Voraussetzungen
Die elektronischen Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format (XML-Dokumente) vorliegen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine Bilddatei genügt nicht, ein PDF-Dokument nur, falls es die Spezifikation ZUGFeRD 2.0 erfüllt.
Darüber hinaus müssen die E-Rechnungen die Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) erfüllen.
Es gelten für E-Rechnungen an die Stadt Gundelsheim die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Leitweg-ID
Anhand der Leitweg-ID werden die Rechnungen dem Rechnungsempfänger - der Stadt Gundelsheim - bereitgestellt.
Leitweg-ID: 08125039-A8858-86 (Bitte korrekt und vollständig angeben!)
Verfahrensablauf
Die Übermittlung Ihrer elektronischen Rechnung über den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg erfolgt folgendermaßen:
- Ihre eingebrachte elektronische Rechnung wird automatisch auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft
- Anschließend wird Ihre geprüfte elektronische Rechnung dem Rechnungsempfänger zum Abruf bereitgestellt
- Geben Sie stets die Leitweg-ID an, die Sie von Ihrem Auftraggeber bekommen haben
- Ihre Rechnung gilt als dem Rechnungsempfänger zugestellt, sobald Sie erfolgreich beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg eingebracht wurde
Sie können Ihre elektronische Rechnung entweder
- direkt hochladen www.service-bw.de/erechnung
- per E-Mail an Rechnung(@)gundelsheim.de senden.
Sie möchten Ihre Rechnung mailen? Schicken Sie pro E-Mail nur eine Rechnung im zugelassenen Format ohne weiteren Nachrichteninhalt oder weitere Anhänge.
Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Unterlagen zulässig:
- PDF-Dokumenten
- Bilder (PNG, JPG)
- Textdateien (CSV)
- Excel-Tallendokumente (XLSX)
Andere Formate sind im Vorfeld ihrer Verwendung mit dem jeweiligen Rechnungsempfänger abzustimmen. Rechnungen dürfen einschließlich der rechnungsbegründenden Unterlagen einen Maximalumfang von 15 MB nicht überschreiten und maximal 100 rechnungsbegründende Unterlagen aufweisen.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen im Originalformat elektronisch aufbewahren müssen.
Sonstiges
Nutzungsbedingungen:
https://www.service-bw.de/web/guest/erechnung/nutzungsbedingungen_rechnungssteller
FAQ:
https://www.service-bw.de/erechnung/faq_rechnungssteller
Rechtsgrundlagen und Informationen
Für die E-Rechnung gelten folgende Rechtsgrundlagen:
- Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
- Europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931)
- § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) (Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung)
- E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ERechVOBW)
Weitere Informationen finden Sie unter