Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte
Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte - Antragsverfahren seit 08. Mai 2023 mit Online-Portal gestartet
Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit dem 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Baden-Württemberg ab dem 8. Mai 2023.
Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden.
Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter Telefonnummer: 0711/126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr. Über diese können Betroffene ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern.
Auch im Onlineverfahren wird es die Möglichkeit geben, den Antrag herunterzuladen und auszudrucken. Wir empfehlen Antragstellerinnen und Antragstellern, das Onlineverfahren zu nutzen, da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner - https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Weitere Infos und Link zum Antragsverfahren:
Antragstellung für Firmen
Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) sollen als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse. Hamburg über folgenden Link beantragen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte
Diese ist bei Unternehmen notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II.