Stellenausschreibung Bürgermeister/in (m/w/d)
Stellenausschreibung Hauptamtliche/r Bürgermeister/in (m/w/d)
Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m/w/d)
der Stadt Gundelsheim (Teilorte: Bachenau, Böttingen, Höchstberg, Obergriesheim und Tiefenbach), ca. 7.600 Einwohner, ist wegen Ablaufs der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 23. April 2023, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 07. Mai 2023 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger [m/w/d]), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Die weiteren Bestimmungen zur Wählbarkeit ergeben sich aus § 46 Gemeindeordnung.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und spätestens am Montag, 27.03.2023, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Gundelsheim, Tiefenbacher Straße 16, 74831 Gundelsheim, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt auf amtlichem Vordruck;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 24. April 2023 und endet am Mittwoch, 26. April 2023, 18.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.